ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR DAS DACHDECKERHANDWERK
Seit Dezember 2014 bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk von der Handwerkskammer Lübeck tätig.
Durch die Beauftragung von Gerichten, privaten Personen, Hausverwaltungen, Versicherungen und anderen Sachverständigen habe ich mir umfangreiche Kenntnisse und eine hohe Kompetenz im Bereich der Gutachtenerstellung sowie der Schadensfeststellung erworben.
Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung Sachverständiger ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ gesetzlich geschützt. Grundlage der Bestellung und Vereidigung sind die Handwerksordnung und die Sachverständigenordnung. Sachverständige des Handwerks sind Persönlichkeiten, die sich durch überdurchschnittlich Kenntnisse und Fähigkeiten auf Ihrem Fachgebiet auszeichnen. Der Sachverständige ist verpflichtet, sein Gutachten objektiv und neutral zu erstatten. Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass der Sachverständige fachlich und persönlich geeignet ist und er seine Pflichten einhält.
Feuchtigkeitsschaden am Flachdach