Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt durch einen beauftragten Sachverständigen klären zu lassen und eine fachlich kompetente Meinung zu einem Streitfall einzuholen. Das Ergebnis muss also begründet und neutral sein. Der Sachverständige muss sein Urteil unparteiisch fallen und darf nicht zum Vorteil einer bestimmten Person agieren, auch wenn er von dieser beauftragt wurde. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, sowie die Zertifizierung oder Bestellung durch ein Gericht (z.B. gemäß § 404 ZPO) erreicht.
Zerstörungsfreie Überprüfung von frei bewitterten, trockenen und nichtleitenden Dachabdichtungsbahnen.
Überprüfung der luftdichten Schicht vom Gebäude mittels Differenzdruckmessungen.
Überprüfung der Dichtigkeit von Flachdachabdichtung mittels künstlich erzeugten Nebels.
Überprüfung von schwer zugänglichen Stellen mittels einer Drohne.
Im Bauwesen versteht man unter einer Sanierung die Wiederherstellung bzw. die Modernisierung eines Gebäudes. Die Sanierung dient der Werterhaltung und dem Wohlfühlen der Bewohner bzw. der Wohnraumerweiterung des Gebäudes.
Die Baubegleitung oder auch Baubegleitende Qualitätssicherung überwacht die Arbeiten einer Baustelle. Der Auftrag kann vom Auftraggeber (Bauherren) aber auch vom Auftragnehmer (Bauunternehmen) erteilt werden. Der Auftrag umfasst die Kontrolle der Arbeiten auf die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.